Huldigungslisten
Die Huldigungslisten von 1675 und 1679
von Georg Feige
In der Zeit feudaler Gesellschafts- und Herrschaftsordnungen – eine Mischung angemaßter Willkür
und patriarchalischer Führung – spielten die Treuebeziehungen der nachgeordneten
Untertanenschichten zum Herrscher eine große Rolle. Treuebruch galt als eines der schwersten
Verbrechen. Darum wurden die ständisch gestuften und geformten Vorstellungen von Treu und
Glauben, Ehre und Sitte den Untertanen immer wieder nahegebracht.
Kam z.B. ein Landesherr zur Regierung, dann verlangte er von seinen Landeskindern die
„gebührliche und schuldige Land- und Erbhuldigung“ zu leisten. Sie entsprach der Anerkennung
der Herrschaft und die Bereitschaft zur freiwilligen oder auch erzwungenen Unterordnung unter
ihre Macht und Befugnisse. Sie war das Gelübde der Untertanen, dem zukünftigen oder neuen
Herrn „treu, hold und gewärtig zu sein“ (die Hulde schwören). Genau genommen ist die Huldigung
dem Lehnsrecht entnommen. Im moderneren Staatsrecht trat an ihre Stelle der Treueid. Wer im
Abhängigkeitsverhältnis stand, war zur Huldigung verpflichtet, und das waren schließlich alle,
kaum einer ausgenommen.
Bei der großen Kleinstaaterei und der Buntheit der Länder und Ländchen und territorialen
Miniaturausgaben wollte jeder Landesherr den Nachbarn gegenüber die Souveränität über sein
Hoheitsgebiet betont wissen und zum Ausdruck bringen. Darum wurde aus der Huldigung eine
Staatsaktion gemacht. Sie gehörte so zu den wichtigsten Zeremonien des feudalen Staatswesens.
Anderseits verfehlte sie ihre moralische Wirkung auf die des Lesens und Schreibens unkundigen
Landesbewohner nicht. Im Laufe der Zeit verlor sie durch die Ausbildung neuer
Organisationsformen landesherrlicher Regierungstätigkeit doch ihre Unabdingbarkeit und sank
schließlich bis zu bloßen Formalität herab. Sie wurde jedoch erst mit der Einführung
konstitutioneller Verfassungen im 19. Jahrhundert endgültig abgeschafft.
Das Kernstück der Huldigungen bilden die von den einzelnen Ämtern aufgestellten
Namensverzeichnisse der zur Huldigung verpflichteten Untertanen. Diese Listen konnte so
verschieden und ausführlich sein, dass sie ein guter Beitrag zur Rechts-, Sozial- oder
Entwicklungsgeschichte für ein Land, eine Stadt oder Dorf sein konnte. Die uns für Altenstädt
erhaltenen zwei Huldigungslisten von 1675 und 1679 eignen sich dazu nicht. Sie enthalten in
willkürlicher Reihenfolge nur Vor- und Zuname in unterschiedlicher, nicht feststehender
Schreibweise. Bei der Liste von 1675 ist nicht einmal der Ortsname zu Ende geschrieben wordem:
„Altenste Ampts Maumburg“. Sie enthält 37 Namen, wobei der Grebe (=Bürgermeister,
Ortsvorsteher) an der Spitze steht. In ihr sind nur Männer registriert, die wir mit großer
Wahrscheinlichkeit als die Haushaltsvorstände ansehen dürfen. Sie haben die Huldigung wohl für
die ganze Familie leisten müssen. Die 2. Liste betitelt sich: „Verzeichnis Der Unterthanen in
Alltenstätt“ (so!). In der Aufstellung werden 39 Männer aufgeführt und – erstaunlicherweise - 3
Witwen, die also an die Stelle ihrer verstorbenen Ehemänner getreten sind und für sie “die
gebührliche schuldige Land- und Erbhuldigung leisten” durften.
Es fehlen also in beiden Listen alle persönlichen Angaben über Alter, Beruf, Familienstand, Anzahl
der Hausbewohner, Besitzverhältnisse usw. Wir können sie allenfalls als brauchbare Unterlage für
die Bevölkerungsbewegungen in Altenstädt ansehen.
Die Huldigung von 1675 galt dem Erzbischof Damian Hartard Freiherr v.d.Leyen (1675-78), und
die von 1679 dem Bischof Karl Heinrich Freiherr v. Metternich-Winneburg, der nur von Januar bis
September 1679 im Amt war von Bischof Anselm Franz Freiherr v. Ingelheim (1679-95) abgelöst
wurde.
Hier die beider Huldigungslisten von Altenstädt in Originalschreibweise:
1675 1679
Merten Loeber Grebe Merten Löber Grebe
Ricus Gehroldt Henricus Gerolt
Simon Keutte Simon Keutte
Merten Wicke Merten wicke
Michaell Wicke Hans butte
Ricus Butte Johannes Heinemann
Werner Ritter Michael wicke
Michaell Ernst Ricus butte
Johannes Rottger Werner Ritter
Hans Merten Steinmetz Michael Ernst
Johannes Schlutz Hans Marten Steinmetz
Thebeß grünewaldt Johannes Rötger junior
Hans Schade Johannes Schlutz
Dammartt Scheffer Dewes GrüneWalt
Merten brenner Dammartt Schäffer
Reinhardt Gehroldt Johannes braune senior
Melchior Bone Martin Brenner
Michaell Beyerling Reinhart Gerolt
Johannes Braune Melchior bohne
Johannes Heynemann Michael beyerlis
Ricus Grasmader Johannes Heinemann
Johannes Butte Senior Ricus Grasmeder
Jacob Blume Bernhart Grasmöder
Ricus Ernst Johannes butte senior
Bernhardt Moller Johannes braune junior
Frietz Keutte Ricus Ernst
Johannes Moller Bernhart müller
Frantz Ruddinge Friederich Keutte
Johannes Kohler Johannes möller
Johannes Hoeffmeister Frantz Reutting
Johannes Landtgreffe Johannes Köhler
Johann Butte junior Johannes Hoffmeister
DaViet Fingerling Johannes Rötger senior
philips Koster Henrich Wolff
Johannes Mey ßewinckell Dafitt Fingerling
Hans Dohringe Johannes Landtgräffe
Henrich Wolff Johannes meißewinkel
Henrich wolff
Johannes butte junior
Summa 39
Verzeichnis der wittibe
Hans Döring wittib adelung
Johannes Schlutzen wittib Elisabeht
Adam Schäffers wittib anna
Summa der wittibe
Summa Summarium
Der Vnterthanen 42
Quelle: 1150 Jahre Alahstat - Aldenstede - Altenstädt 831-1981 von Georg Feige (1981)