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Oktober 08, 2024

Chronik ab 1800

 

Jahr

Ereignis

 

 ab 1800

1802

Der Landgraf Wilhelm IX. von Hessen besetzt das Amt Naumburg (einschließlich der Dörfer Altendorf und Altenstädt). Die Landbesetzung wird am 25. Februar 1803 durch Bestimmungen der außerordentlichen Reichsdeputation als Entschädigung für den linksrheinischen Verlust der Niedergrafschaft Katzenelnbogen (St. Goar und Reinfels) anerkannt und bestätigt.

1803

Der Reichsdeputationshauptschluß bestätigt die Regelung des Lueneviller Friedens vom 9.2.1801 mit dem Zuspruch des mainzischen Amtes Naumburg an das Land Hessen. Naumburg, Altendorf und Altenstädt werden damit hessisch.

1805

Besitzstreit um drei Kirchenstände zwischen den Eheleuten F. Haupt einer- und Heinrich Wilhm und seiner Ehefrau, geb. Gerhold, andererseits.

1806

Die “neue Schule” (heute Teichstraße 2) wird mit einer untersten und obersten Schulstube, gleichzeitig mit “Schulabtritt”, Kuh- und Schweinestall sowie der Lehrerwohnung gebaut. Die baufällige Schule wird bereits 1858 durch eine anderer “neue Schule” ersetzt (Teichstraße 3).

1807

In Altenstädt leben zwei Schutzjuden mit ihren Familien

 

Spezialbeschreibung des Dorfes Altenstett

 

“Nota. Nach Bemerkungen der Taxatoren soll vor 60 Jahren beim gehaltenen Grenzzuge ihre Grenzen von der Landwehr beim Lindgen, so über den Behrstalls hinten beim Heiligen Stein genannt, von da am Wolfsholz herab um die Ecke herum, so die lange Wiese hinauf bis des foßes Loch beim Vierecken Triesch gelegen haben”.”

 

“Durch das Dorf geht keine Landstraße, aber durch desßen Feldmark oberhalb dem Dorf die sogenannte Korbacher Straße, welche in das Waldeckische führt und für die Gemeinde von keinem Nutzen ist.” (Altenstädt: 2-Passage)

1821

Große kurhessische Verwaltungsreform: Naumburg gehört nunmehr zur Provinz Niederhessen mit Kreisstadt Wolfhagen.

1822

Justizamt Naumburg wird gebildet, zu dessen Bezirk auch Altenstädt gehört (bis 1867)

1832

Die Lehnspflicht der Bauern wird durch das Ablösungsgesetz aufgehoben, durch das mit Hilfe der neugegründeten Landeskreditkasse in Kassel die Reallasten mit dem zwanzigfachen Betrag abgelöst werden können.

 

Bittschrift der Gemeinde Altenstädt (und Dorla) an den Landtag in Kassel um Aufhebung der Besthauptabgabe.

1836

Stellmacherei Schlutz gegründet

1838

Die Luntzen-Mühle auf dem Weidelshof ist Bannmühle für Altenstädt. Dessen Bewohner sind verpflichtet, ihr Getreide nur in dieser Mühle mahlen zu lassen.

1847

Die Naumburger Synagogengemeinde, zu der auch Juden aus Altenstädt gehören, erreicht mit 145 Mitgliedern ihre größte Stärke.

 

Bittschrift der Gemeinde Altenstädt (und Dorla) um Aufhebung der Besthauptabgabe.

1848

Auf Antrag der Gemeinde Altenstädt, dass seit 14 Jahren für den Waldort “Mittelbusch” bestehende Huterecht aufzuheben, sagt Kammerherr Rudolph von Buttlar ihnen zu, dass der Mittelbusch nach sechsjähriger Hege gehütet werden dürfe.

1854

Die Berechtigung zum Bier-, Branntwein- und Likörausschank in der Gemeinde Altenstädt soll um weitere drei Jahre verpachtet werden

1858

Das zur Schule umgebaute Wohnhaus des Zimmermeisters Martin Hildebrand in der Teichstraße 3 wird in Betrieb genommen.

1863

In Altenstädt sind keine Jüdische Mitbürger mehr wohnhaft (Juden in Altenstädt)

1873

Die ev. Gläubigen spalten sich auf: Neben der reformierten bildet sich die sog. renitente (=Lutheraner) Gemeinde.

 

Neue Bronzeglocke in der Altenstädter Kirche (siehe 1917+1943 sowie Kirchengeschichte)

1874

Ludwig Saul, seit 1853 Pfarrer in Balhorn und Altenstädt, wird am 25.2.1874 als Anhänger der hessischen Renitenz abgesetzt.

1875

Mit Beginn des Jahres tritt die Markwährung in Kraft; Taler, Silbergroschen und Heller entfallen.

 

Zweite neue Bronzeglocke in der Altenstädter Kirche (siehe 1917+1943 sowie Kirchengeschichte)

1879

Das Amtsgericht Naumburg wird errichtet, zu dessen Bezirk auch Altenstädt gehört (bis 1945)

1880

”In diesem Jahr wurde der Anfang auf Huteablösung mit der Gemeinde Altenstädt gestellt wegen des so genannten “Zwänger vor Altenstädt”, welches dahin kam, daß die Gemeinde Altenstädt das Grundstück der Stadt für 180 Mark abkaufte, was jetzt nur der Gemeinde Altenstädt gehört.”

1883

Gründung des Männergesangvereins Eintracht von dem Lehrer Soost

1885

Großbrand im Unterdorf von Altenstädt, 16 Häuser werden vernichtet.

1887

Höfe des Bürgermeisters Riedemann, der Ackerbürger Hamel und Rißler brennen nieder. Die zunächst ebenfalls gefährdeten Höfe der Ackerbauern Briehl und Bettinghausen können vor Übergreifen des Feuers bewahrt werden.

1893

Beim Schneiden des Roggens wird in Altenstädt ein Halm mit 23 Ähren gefunden (1.8.)

 

Erste Wahlergebnis in Altenstädt:
16 Stimmen für die SPD, 82 für den deutsch-sozialen Kandidaten

1898

Die neue preußische Gemeindeordnung wird eingeführt mit Magistrat, Bürgermeister, Schöffen und Stadtverordneten.

1899

Brand der Schlutz’schen Häuser in der Wolfhager Straße

   
 

Schlagzeilen aus dem 19. Jahrhundert:

siehe auch Sonderseite “Manöver und Kindsein 1885”

Die Einwohner von Altenstädt hatten während ihrer Zugehörigkeit zum Erzbistum Mainz im Amt Naumburg bis 1802 keinen Militär- oder Kriegsdienst zu leisten, auch keine Transportmitel (Wagen und Pferde) zu stellen. Das änderte sich ab 1802 mit dem Übergang des Amtes nach Hessen.

Nach der Spezialbeschreibung des Dorfes Altenstädt von 1807 erhielt der Pfarrer “an gewöhnliche Accidenzien (Nebeneinkünften):
1. Von einer Kindtaufe gibt des Kindes Vater 8 albus und der Großvater 4 albus;
2. Beichtpfennig von jeder Person, welche jährlich 2 mal das heilige Abendmahl gebraucht, 1 albus;
3. Von der Konfirmation eines Kindes = 20 Eier;
4. Von einem Paar Brautleuten einzuschreiben = 8 albus;
5. Von der Proclamation und Copulation derselben = 1rt. (=Reichstaler), 1 Schnupftuch und 1 Citone,
    geschiehet aber die Copuöation in der Kirche, außerdem noch 1 Stück Fleisch, 1 Hochzeits-Leibchen,
    1 Kuchen und 1 Krug Bier
6. Für einen Taufschein 8 alb;
7. Für ein Zeugnis aus dem Kirchenbuch 8 alb;
8. Für Abnahme der Buße 1 rt;
9. Von einer Leiche a) von einer alten Person = 1rt.
                                  b) von einem Kinde ? 1/2 rt.”

Dem Schulmeister stand “an gewöhnlichen Accidenzien zu:
1. von einer Taufe = 4alb;
2. von der Konfirmation eines Kindes = 7alb;
3. von einer Copulation = 4 alb;
4. vom Begräbnis a) eines “Alten”= 14alb; b) eines “Jungen” = 8alb;
5. von den Läuten der Glocken 1 Leib Brot und 1 Wurst;
6. an Schulgeld von einem Kinde jährlich = 8 alb. und täglich des Winters 2 Klipper Holz oder stattdessen jährlich = 10 alb. 8 Heller Geld”.

Nach der alten Verordnung “ist ein jeder Einwohner schuldig, die gesetzte Zahl Sperlingsköpfe, Kräheneier oder, wo es eingeführt, Maulwürfe alljährlich zu schaffen und beim Landgericht zu liefern, woselbst dergleichen vom Land-Bereuter zu verbrenne ist”. Im Jahre 1828 wurden von den Altenstädtern 727 Sperlingsköpfe und 67 Dolen-Köpfe abgeliefert.

Aus der Wolfhager Zeitung vom 7.12.1855: “Unglaublich, aber wahr! In dem nahen Altenstädt wohnt ein Vater mit 4 Kindern im Alter von 4 - 13 Jahren in einer kleinen, engen Erdschlucht, welche mit einigen Knüppeln überdeckt ist, auf welchen sich zunächst eine Schicht Reisig und alsdann eine dünne Erdschicht befindet, außerhalb des Dorfes. Die Kinder werden von ihren Vater so behandelt, daß dieselben schon im Felde bei schlechter, rauher Witterung auf einem Häufchen Kartoffelstroh und in Ställen auf Schebe übernachtet haben. (Die Gemeindeakten geben hierüber keine nähere Auskunft, um wen es sich hier gehandelt haben könnte).

18.5.1849. Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsamtes Fritzlar, Nr. 3029. “Tabullarischer Bericht die Visitation der Schule zu Altenstädt betreffend. Beschluss: Der Ortsvorstand hat für Anschaffung einer Kuhgrippe in den Stall des Schullehrers, sowie von 12 Schiefertafeln für notorisch arme Kinder zu sorgen, und daß dieses geschehen, ohnfehlbar binnen 3 Wochen berichtlich hierher anzuzeigen. gez. von Buttlar.”

Quelle: 1150 Jahre Alahstat - Aldenstede - Altenstädt 831-1981 von Georg Feige (1981)

   

 

 

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